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Arbeitsmedizinische Vorsorge

Der leitende Arzt Dr. med. Michael Glüer ist als Facharzt für Arbeitsmedizin ermächtigt, alle arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der ArbMedVV (Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge) durchzuführen.
Bei den Beschäftigten seiner Vertragsfirmen führt das AMZW die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge und Angebotsvorsorge durch. Alle Vorsorgeanlässe sind im Anhang der ArbMedVV aufgeführt. Die ArbMedVV löst seit 2013 die Regelungen der berufsgenos- senschaftlichen Vorsorgeuntersuchungsgrundsätze („G-Untersuchungen“) ab, nach denen bis 2013 zu untersuchen war.

Bei Beschäftigten seiner Vertragsfirmen aber auch nach Beauftragung durch Nichtvertragsfirmen führt das AMZW die folgenden Eignungsuntersuchungen durch.

Eignungsuntersuchungen:

Untersuchungsleistungen werden in Anlehnung an die Beträge der Gebührenordnung
für Ärzte in Rechnung gestellt